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Mit einer wettbewerbsorientierten Luftverkehrspolitik wird in den Vereinigten Staaten seit 1977 angestrebt, die Effizienz im Luftverkehr zu steigern und Innovationen sowie Kostenund Preissenkungen in diesem Verkehrszweig zu fördern. Hierzu wurde vor allem der Zugang zum Markt erleichtert und der behördliche Einfluß auf die Preisbildung reduziert. Die administrative Regulierung des amerikanischen Luftverkehrs wird in naher Zukunft fast völlig beseitigt und die zuständige Behörde aufgelöst werden. Die neue amerikanische Politik erstreckt sich nicht nur auf den Binnenverkehr der Vereinigten Staaten, sondern auch auf internationale Fluglinien; dabei soll insbesondere der staatliche Einfluß auf Angebotsmengen und -preise im Linienluftverkehr zurückgedrängt und die Zulassung einer größeren Anzahl von Fluggesellschaften als bislang erreicht werden. Als Reaktion auf die neue Politik haben die Luftverkehrsunternehmen - neue Direktverbindungen eingerichtet und unrentable Fluglinien eingestellt, - die Preise im Linienverkehr teilweise erheblich gesenkt, - die in den einzelnen Preisklassen gebotene Leistungsqualität stärker differenziert. Zumindest vorübergehend stiegen dabei der Absatz an Luftverkehrsleistungen und die Betriebsgewinne der Fluggesellschaften erheblich an. Die Änderung der amerikanischen Politik hat auch in Europa eine intensive Diskussion um die Luftverkehrspolitik ausgelöst, und es wurde energisch gefordert, sie nach amerikanischem Muster zu liberalisieren. In Großbritannien hat die Luftverkehrsbehörde ihre Regulierungspolitik bereits modifiziert, und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat eine Initiative zur Neugestaltung des Luftverkehrs ergriffen. Eine Liberalisierung des europäischen Luftverkehrs nach amerikanischem Vorbild müßte vor allem die Bindung des gesamten internationalen Verkehrs an bilaterale Verträge lockern und es den Unternehmen selbst überlassen, welche Fluglinien sie betreiben und welche Preise sie fordern wollen. Das Ausscheiden ineffizienter Anbieter aus dem Markt müßte auch dann gesichert werden, wenn diese ganz oder teilweise staatliches Eigentum sind; den Fluggesellschaften sollten weder direkte noch indirekte Subventionen gewährt werden. Zu einer derartigen Liberalisierung bedarf es jedoch keiner neuen behördlichen Kompetenzen, wie sie der EG-Kommission augenscheinlich vorschweben, sondern es bedarf - wie in den Vereinigten Staaten - allein der Beseitigung von Hemmnissen, damit über eine verschärfte Konkurrenz das Angebot im Luftverkehr so vielfältig und differenziert wie von den Konsumenten gewünscht und die Flugpreise so niedrig wie möglich gehalten werden. |
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